In einer Mietwohnung lagen im Schlafzimmer an den oberen Außenecken Schimmelpilzbildungen vor.
Der Vermieter argumentierte, dass die Mieter zu wenig lüfteten. Im Gegenzug wurden von den Mietern Mängel an der Bausubstanz als Ursache genannt. Aus diesem Grunde wurde ein Gutachter mit der Untersuchung der Wohnung.
Bei der Durchführung von Raumklimamessungen stellte sich heraus, dass in der Wohnung eine hohe Luftfeuchtigkeit vorlag.
Außerdem war der untere Holm des Rahmens der Terrassentür mit Schimmelpilzbildungen belegt und beim Ortstermin lag dort Tauwasser vor.
Auch an den Fensterrahmen waren teilweise intensive Schimmelpilzbildungen entstanden.
Von den Mietern wurde zusätzlich angeführt, dass an der Innenseite der Fenster häufig Tauwasserbildungen auftreten würden. Hierbei sollte nahezu die gesamte Scheibenfläche betroffen sein.
Die Schimmelpilzbildungen am Rahmen der Terrassentür sowie an den Fensterrahmen zeigen deutlich, dass die Wohnung nicht ausreichend gelüftet wird. Solche Schimmelpilzbildungen sind auf ablaufendes Tauwasser an den Scheiben zurückzuführen, die den Rahmen längere Zeit befeuchten und somit günstige Bedingungen für Schimmelpilzbildungen erzeugen.
Tauwasserbildungen an Fensterscheiben aus Isolierverglasung treten typischerweise nur dann auf, wenn die relative Luftfeuchte deutlich über 60 % liegt, also dringend gelüftet werden müsste. Sie sind somit ein Indiz für eine unzureichende Lüftung des Raumes. In den obigen Bildern ist eine typische Tauwasserbildung an der Innenseite eines Fensters aufgrund unzureichender Wohnungslüftung dargestellt.
Die Mieter müssen ihre Lüftungsgewohnheiten umstellen und eine mindestens 3- bis 4-malige Stoßlüftung in den Räumen der Wohnung durchführen. Insbesondere muss dann gelüftet werden, wenn an den Fensterscheiben Tauwasserbildungen vorliegen.
Zusätzlich ist es empfehlenswert, in der Wohnung ein elektrisches Hygrometer aufzustellen. Anhand des Hygrometers kann der Lüftungszeitpunkt festgelegt werden. Spätestens dann, wenn ein Wert der relativen Luftfeuchte von 55 % erreicht oder überschritten wird, sollte eine Stoßlüftung erfolgen.