Die Überlagerung von mehreren Wärmebrücken führte zu Schimmelpilzbildungen in der Ecke eines Schlafzimmers. Unzulässige Wärmebrücken stellen bauliche Mängel dar.
In das Flachdach eines bestehenden Gebäudes hatte man das bestehende Oberlicht durch ein neues Oberlicht ersetzt. In der darauffolgenden Heizperiode wurden dann an dem Oberlichtausschnitt Verfärbungen festgestellt.
Ursache war eine fehlende Luftdichtheitsschicht. Hierzu wäre der Einbau einer Dampfbremse erforderlich gewesen.
Die Hauseinführung eines Leerrohrs in den Technikraum eines Wohngebäudes war in offener Ausführung, das heißt, ohne zusätzliche Abdichtung in der Wandebene hergestellt worden. Dies ist nicht fachgerecht, es fehlt eine Abdichtung.
An der Wand unterhalb der Einführung des Leerrohrs waren Ablaufspuren von eingedrungenem Wasser aufgetreten.
Die Wohnungseingangstür wies eine Stahlzarge auf, welche von innen nach außen durchlief. Es war keine thermische Trennung im Zargenbereich vorhanden. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Wärmebrücke.
In einem neu erstellten Gebäude waren in ein Hanggeschoss von der Terrasse her Wassereintritte aufgetreten, welche dort zu einer Durchfeuchtung des Fußbodenaufbaus sowie zu Feuchtigkeitsschäden geführt hatten.
Ursache war ein fehlerhafter Anschluss der Abdichtung an die Terrassentür.
Schäden am Fugenmörtel zwischen Klinkerriemchen an Fassaden führen zu Wassereintritten in das Mauerwerk und können Frostabsprengungen hervorrufen. Außerdem können dadurch Feuchtigkeitsschäden, wie zum Beispiel Schimmelpilzbildungen, im Inneren entstehen.
An der zu einem Balkon orientierten oberen Außenecke eines Wohnzimmers waren direkt im dreidimensionalen Eckbereich Schimmelpilzbildungen aufgetreten. Hier lag eine Wärmebrücke vor.
Bei der Untersuchung eines Neubaus stellte ich an den Fenstern fest, dass an den dreidimensionalen Eckanschlüssen zwischen Fensterbank, Fensterleibung und Fensterrahmen offene Stellen vorlagen, an denen mit einer Schieblehre bis zum dahinter liegenden Wandaufbau bzw. bis zur Wärmedämmung getieft werden konnte. An dieser Stelle fehlte eine fachgerechte Abdichtung, so dass dort Wasser in die Konstruktion eindringen konnte.
In der Außenwand einer Toilette war ein kleines Fenster vorhanden. Am Rahmenprofil sowie am Flügelrahmen dieses Fensters lagen innenseitig Schimmelpilzbildungen vor. Ursache des Schimmels war eine nicht mehr funktionstüchtige Lippendichtung an der Innenkante des Fensterflügels.
An einem neu erstellten Wohngebäude mit Doppelgarage hatten die Bewohner Feuchtigkeitserscheinungen an der Garagendecke in Form von Tauwasserbildungen und Schimmelerscheinungen festgestellt. Auch die daran angrenzenden Außenwände waren hiervon betroffen. Ursache war die sogenannte Neubaufeuchte durch Austrocknung der Umfassungsflächen.