Nachträgliche vertikale Wandabdichtung

Konventionelle Verfahren

Eine Horizontalsperre in Wänden kann nur dann wirksam sein, wenn die notwendigen begleitenden Maßnahmen durchgeführt werden, die verhindern sollen, dass das Mauerwerk oberhalb der Horizontalsperre weiterhin durchfeuchtet wird. Aus diesem Grunde müssen die an Erdreich grenzenden Außenwände als Mindestmaßnahme eine vertikale Abdichtung gegen nicht stauendes Sickerwasser gemäß DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ aufweisen. Außerdem muss jede Art von Feuchtigkeitsbrücke, mit der die Horizontalsperre von Feuchtigkeit umgangen werden kann, verhindert werden.

Nachträgliche vertikale Abdichtungen führt man üblicherweise mit folgenden Werkstoffen aus:

  • Bitumenbahnen,
  • polymermodifizierte Bitumendickbeschichtungen (PMBC),
  • mineralische Dichtungsschlämmen.

 

Für diese Verfahren ist jeweils die Herstellung eines ausreichenden Arbeitsraumes an der Außenseite der Wand erforderlich.

Nachträgliche vertikale Abdichtung mit der Schleierinjektion

Beschreibung des Verfahrens der Schleierinjektion

Nachträgliche Abdichtungen mit einer Schleierinjektion werden im Baugrund flächig an der Außenseite des Bauteils als durchgehende Abdichtungsebene ausgebildet. Hierbei wird der umgebende Baugrund als Stützgerüst benutzt. Je nach Art des anstehenden Baugrunds sind rastermäßige Bohrungen erforderlich, welche die Außenwand vollständig durchstoßen. Das Bohrlochraster muss individuell festgelegt werden. Die Einfüllstutzen (Packer) müssen gemäß dem Vorgaberaster von innen so eingebaut werden, dass die Austrittsöffnungen für den Injektionswerkstoff im Bereich vor der außenseitigen Wandoberfläche liegen. Es müssen spezielle Packersysteme eingesetzt werden.

 

Da die Injektionswerkstoffe mit Grundwasser, Hangschichtenwasser oder Sickerwasser in Kontakt treten können, dürfen nur solche Werkstoffe verwendet werden, für welche die physiologische Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Der Nachweis muss durch ein Prüfzeugnis erfolgen.

 

Der Injektionswerkstoff muss mit abgestimmtem Druck so eingebracht werden, dass ein zusammenhängender Dichtungsschleier entsteht. Die Aushärtezeit und die Fließeigenschaften des Werkstoffes sind entsprechend aufeinander abzustimmen.

 

Nach Abschluss des Injektionsvorganges müssen die Einfüllstutzen entfernt werden. Die verbleibenden Öffnungen sind zu schließen. Hierzu muss ein schwindarmer und quellfähiger Mörtel verwendet werden.

Vorarbeiten

 

Falls erforderlich, sind folgende Vorarbeiten durchzuführen:

  • Reinigen der Flächen,
  • Verdämmen offener Fugen, klüftiger Baustoffoberflächen etc.,
  • Bestimmung des Verlaufs und der Lage von Bewehrungen, Sanitär- und Elektroleitungen (falls vorhanden) sowie Kennzeichnung derselben,
  • allgemeine Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen und Verschmutzungen.

Geräte

Zur Herstellung der Bohrkanäle dürfen nur erschütterungsarme und auf den Baustoff abgestimmte Bohrgeräte verwendet werden. Wahlweise können hier elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebene Bohrgeräte mit entsprechenden Bohrwerkzeugen zum Einsatz kommen.

Injektionen können mit Ein- oder Mehrkomponenten-Injektionsgeräten ausgeführt werden. Injektionsgeräte sollten mit mengen- und druckregulierenden sowie pulsationsarmen Pumpen ausgerüstet sein.

Hilfsmittel

 

Injektionsstoffe werden über Packer in den Baustoff bzw. in das Bauteil eingebracht. Hierbei können Schraub-, Schlag-, Klebe- oder Sonderpacker eingesetzt werden.

 

Verdämmungen können aus mineralischen oder kunstharzgebundenen Werkstoffen bestehen.