Provisorische Maßnahmen

Zur provisorischen Bekämpfung von Schimmelpilzbildungen lässt sich eine Desinfizierung der befallenen Stellen vornehmen.

Desinfizierende Maßnahmen sind jedoch nur als zeitlich begrenztes Provisorium zu betrachten. Sobald wie möglich muss eine fachgerechte Sanierung erfolgen. Zur provisorischen Desinfek­tion können zum Beispiel folgende Wirkstoffe verwendet werden:

  • 80-prozentige Alkohollösung,
  • 5- bis 10-prozentige Wasserstoffperoxidlösung, gegebenenfalls mit Zusatz von Silberionen,
  • Chlorbleichlauge.

Bei der Anwendung der Desinfektionslösung muss beachtet werden, dass je nach Wirkstoff eine Gesundheitsgefährdung bei der Ausführung auftreten kann.

Es können in Einzelfällen auch fungizid wirkende Stoffe eingesetzt werden, wobei jedoch beachtet werden muss, dass diese Stoffe auch die Gesundheit der Bewohner in Innenräumen beeinträchtigen können. In jedem Fall müssen die Angaben des Herstellers beachtet werden.

Auf die Anwendung von Essig sollte verzichtet werden, da kalkhaltige Baustoffe oder Putze die Essigsäure neutralisieren können und damit wirkungslos machen.

Zusätzlich sollten die befallenen Stellen gezielt belüftet und beheizt werden, damit dort der Nachschub an Feuchtigkeit unterbrochen oder mindestens reduziert wird. Auf alle Fälle müssen zu einem späteren Zeitpunkt dauerhafte Maßnahmen zur Entfernung der Schimmelpilzbildun­gen durchgeführt werden, sobald die Ursachen der Schimmelpilzbildungen beseitigt worden sind.