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Schimmel in einem Gebäude mit Wärmedämm-Verbundsystem

Außenliegende Wärmedämmung

In einem Mehrfamilienhaus, welches in den Jahren 1954/1955 errichtet worden war, hatte man an der Fassade im Jahr 1999 außenseitig eine 80 mm dicke Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaum sowie eine Putzschicht angebracht. Hierbei handelte es sich um ein sogenanntes Wärmedämm-Verbundsystem.

An der Außenseite der Wohnung war ein Wärmedämm-Verbundsystem angebracht.
An der Außenseite der Wohnung war ein Wärmedämm-Verbundsystem angebracht.

Schimmel im Schlafzimmer

Die Wohnung war vermietet und im Schlafzimmer der Wohnung war mehrere Jahre nach dem Einzug eines Mieters Schimmel an den Außenwänden des Schlafzimmers aufgetreten.

Neben dem Heizkörper lagen im Sockelbereich Schimmelpilzbildungen vor.
Neben dem Heizkörper lagen im Sockelbereich Schimmelpilzbildungen vor.

Berechnung des Temperaturfelds

Zur Untersuchung des Sockelbereichs der östlichen Außenwand des Schlafzimmers hinsichtlich einer Wärmebrücke habe ich für diesen Bereich des Schlafzimmers das Temperaturfeld berechnet.

 

Hierbei habe ich mit einem Rechenprogramm die Innenoberflächentemperaturen unter Normklimabedingungen an der Kante zwischen der Wand und dem Fußboden ermittelt. Die Berechnungen erfolgten unter Zugrundelegung der Befunde des Ortstermins und der mir vorliegenden Angaben und Unterlagen modellhaft mit Hilfe eines Rechenprogramms auf der Grundlage von „Finiten-Elementen“. Als Ergebnis der Berechnungen wird das Temperaturfeld sowie die minimale Temperatur an den Innenkanten für die Heizperiode ermittelt.

Berechnung der Isothermen und der Minimaltemperatur an der unteren Deckenwandkante.
Berechnung der Isothermen und der Minimaltemperatur an der unteren Deckenwandkante.

Meine Berechnungen ergaben für den Sockelbereich der östlichen Außenwand im Schlafzimmer im zweidimensionalen Bereich eine Mindesttemperatur an der Bodenwandkante von 14,3 °C.

 

Nach der aktuellen DIN 4108 muss zur sicheren Verhinderung von Schimmelpilzbildungen eine Oberflächentemperatur von mindestens 12,6 °C unter den Bedingungen der Norm erreicht werden. Hierbei handelt es sich um das sogenannte „Schimmelpilzkriterium“. Dieser Wert wird im zweidimensionalen Kantenbereich zwischen dem Fußboden und der östlichen Außenwand im Schlafzimmer erreicht.

Somit zeigen meine Berechnungen, dass an den Bodenwandkanten des Schlafzimmers in zweidimensionalen Bereich unter Normbedingungen eine ausreichende Oberflächentemperatur zur Verhinderung von Schimmelpilzbildungen erreicht wird. Unter diesen Bedingungen treten dort keine Schimmelpilzbildungen auf.

 

Für den dreidimensionalen Bereich in der Außenecke jedoch zeigt sich aus der Erfahrung, dass hier eine Temperaturabsenkung in der Größenordnung von ca. 3 °C bis ca. 4 °C gegenüber dem zweidimensionalen Bereich vorliegt. Hieraus ergibt sich, dass dort mit einer Oberflächentemperatur an der Innenseite von

10,3 °C bis 11,3 °C

zu rechnen ist. Dies bedeutet, dass im dreidimensionalen unteren Eckbereich keine ausreichende Oberflächentemperatur zur Verhinderung von Schimmelpilzbildungen vorliegt. Somit muss dort auch bei üblichen Werten des Raumklimas, nämlich bei 20 °C Lufttemperatur und 50 % relativer Luftfeuchte, bereits mit Schimmelpilzbildung gerechnet werden. Hierbei handelte es sich jedoch um eine Situation, welche zum Herstellungszeitpunkt des Wärmedämm-Verbundsystems (1999) üblich war.

 

Ursache des Schimmels

Im dreidimensionalen südöstlichen Eckbereich des hier betroffenen Schlafzimmers liegt jedoch an der Südwand ein Heizkörper vor (siehe auch obiges Bild). Sofern der Heizkörper ausreichend betrieben wird, ergibt sich für den unteren Außeneckbereich des Schlafzimmers durch Wärmestrahlung und Wärmeströmung eine ausreichend hohe innere Oberflächentemperatur, so dass sich dort keine Schimmelpilzbildungen ansiedeln können.

 

Wenn man die obigen Berechnungen zur Beurteilung des Schimmelpilzrisikos zugrunde legt, dann muss die untere dreidimensionale Außenwandecke im Schlafzimmer nur dann hinsichtlich Schimmelpilzbildungen und Tauwassererscheinungen als risikobehaftet eingestuft werden, wenn der Heizkörper nicht ausreichend betrieben wird. In diesem Fall liegt also eine nutzungsbedingte Ursache vor.

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