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Schimmel durch fehlende Wandabdichtung

Schäden im Wohnbereich

Bei der Untersuchung einer Wohnung im Erdgeschoss eines älteren Wohngebäudes habe ich im Schlafzimmer Feuchtigkeitserscheinungen im Bereich der Außenwand festgestellt. insbesondere lagen folgende Erscheinungen vor:

  • Schimmelpilzbildungen an der Tapete,
  • Schimmelpilzbildungen am Innenputz,
  • Verfärbungen und Ränderbildungen am Innenputz,
  • Verfärbungen am Mauerwerk.

Außerdem ergaben meine Messungen beim Ortstermin, dass das Mauerwerk im südlichen Bereich der Westwand nass war.

 

Feuchteschaden an einer Außenwand
Feuchteschaden an einer Außenwand
Feuchteschaden an einer Außenwand hinter der Tapete
Feuchteschaden an einer Außenwand hinter der Tapete
Feuchteschaden an einer Außenwand gegen Erdreich
Feuchteschaden an einer Außenwand gegen Erdreich

Fehlende Abdichtung der Außenwand

Die Außenwand, welche an einen mit Schotter aufgefüllten Geländebereich grenzte, wies an der Außenseite keine Abdichtung auf. Entsprechend der DIN 18533, Abdichtung von erdberührten Bauteilen, wäre hier eine Horizontal- und eine Vertikalabdichtung erforderlich gewesen.

 

Im obigen Bild habe ich Beispiele für die Ausführung einer Abdichtung im Sockelbereich einer Außenwand dargestellt.

 

Je nach Art der Abdichtung kann die Abdichtung überputzt werden oder mit einer Blechverwahrung abgedeckt werden. Bei allen Arten der Sockelabdichtungen ist jedoch gemeinsam, dass die Abdichtung mindestens 15 cm über die Oberfläche des fertigen Geländes hochgeführt werden muss.

 

Im vorliegenden Fall fehlte die Abdichtung der betroffenen westlichen Außenwand vollständig, so dass keine fachgerechte Sockelkonstruktion vorlag. Hierdurch kann sowohl Sickerwasser vom Gelände her als auch Regenwasser in den Wandaufbau eindringen.

 

Außenwand ohne fachgerechte Abdichtung am Erdreichanschluss
Außenwand ohne fachgerechte Abdichtung am Erdreichanschluss

Ausführungsfehler am Außenputz

Der Außenputz im südlichen Bereich der Westwand des Schlafzimmers im Gebäude Hauptstraße 16 war nicht bis zur Stirnseite der Betondecke heruntergeführt worden. Hier war stellenweise das Hochlochziegelmauerwerk ohne Putz vorhanden. Diese unverputzten Wandbereiche lagen unterhalb der Oberkante der Geländeauffüllung aus Lavasteinen. Somit kann das im Bereich der Lavasteine anfallende Sickerwasser an das unverputzte und ohne Abdichtung ausgeführte Mauerwerk gelangen. Dort dringt es in die Wandkonstruktion ein und kann an der Wandinnenseite Feuchtigkeitserscheinungen auslösen.

 

Am Erdreichanschluss der Außenwand fehlte eine Abdichtung.
Am Erdreichanschluss der Außenwand fehlte eine Abdichtung.

Dränage war nicht vorhanden

Meine Untersuchungen ergaben, dass im Bereich der Westwand keine Dränage ausgeführt worden war. Dies bedeutet, dass entsprechend der Einteilung der DIN 18195 dort mit zeitweilig aufstauendem Sickerwasser gerechnet werden muss. Diese Beanspruchung kann zu einem massiven Wassereintritt im Bereich des unverputzten und ohne Abdichtung hergestellten Mauerwerks, welches an die Lavasteine grenzte, führen.

 

Beurteilung des Schadens

Abriss der Scheune:

Aufgrund des Abrisses der ehemals vor der Westwand des Schlafzimmers des Gebäudes stehenden Scheune lag die vorgenannte Westwand frei und wurde ab diesem Zeitpunkt durch Witterungsbelastung beaufschlagt. Vor dem Abriss war die Westwand durch die Scheune geschützt und es konnten weder Niederschläge noch Wasser vom Gelände her an die Wand gelangen.

 

Zusätzlich war das Gelände an der Außenseite der Westwand des betroffenen Schlafzimmers mit einem Schotterbelag aufgefüllt worden. Dies führte dazu, dass der Sockelbereich der Westwand vom Gelände her wasserbelastet war. Als Wasserbelastung muss nach DIN 18533 mit Bodenfeuchte oder nicht stauendem Sickerwasser oder mit zeitweise aufstauendem Sickerwasser gerechnet werden. Für diese Wasserbelastung ist der bestehende Sockelbereich der betroffenen Westwand nicht ausgelegt und nicht geeignet. Hier wäre es erforderlich gewesen, nach dem Abriss der Scheune eine fachgerechte Sockelausbildung inklusive Abdichtung herzustellen.

 

Sockelausbildung:

Nach dem Abriss der Scheune hätte eine detaillierte Planung des neuen Geländeanschlusses und des neuen Sockelbereiches der betroffenen Westwand des Schlafzimmers durchgeführt werden müssen. 

 

Es hätte eine Festlegung der exakten Sockellinie und des späteren Geländeverlaufs erfolgen müssen. In jedem Fall wäre es erforderlich gewesen den Grundsatz zu beachten, dass ein Gebäude vor dem Zutritt von Wasser geschützt werden muss. Hierzu wäre eine Abdichtung des Außenwandsockels erforderlich geworden.

 

Zusätzlich müssen auch erdberührte und im Spritzwasserbereich befindliche Teile des Putzes durch geeignete Abdichtungs- bzw. Schutzmaßnahmen gesichert werden. Außerdem muss eine mechanische Abdeckung der Abdichtung, zum Beispiel durch eine Noppenfolie, vorgesehen werden, um eine Beschädigung der Abdichtung zu verhindern.

 

Auch für den Fall, dass an der betroffenen Westwand des Schlafzimmers keine Auffüllung mit einem Schotterbelag vorgenommen worden wäre, hätten Feuchtigkeitserscheinungen nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund der teilweise fehlenden Putzschicht nahe der Südecke der Westwand hätte auch in diesem Fall Regen- und Spritzwasser in das Mauerwerk eindringen und Feuchtigkeitserscheinungen hervorrufen können.

 

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