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Abdichtung von Rohreinführungen

Situation

Die Hauseinführung eines Leerrohrs in den Technikraum eines Wohngebäudes war in offener Ausführung, das heißt, ohne zusätzliche Abdichtung in der Wandebene hergestellt worden. Dieses Rohr verband den Technikraum mit einer Garage.

An der Wand unterhalb der Einführung des Leerrohrs waren im Technikraum Ablaufspuren von eingedrungenem Wasser aufgetreten.

Das Leerrohr war an der Wanddurchführung nicht abgedichtet.
Das Leerrohr war an der Wanddurchführung nicht abgedichtet.

Beurteilung

Bei der Rohreinführung handelte es sich um eine kritische Bauweise. Wasser, welches an potentiellen Undichtigkeiten der Rohrelemente in die Rohrleitung oder bei Extremregenfällen in die Garage und dann in das Leerrohr gelangt, wird aufgrund des Rohrgefälles in Richtung zum Technikraum laufen. Von dort kann es dann wegen der offenen Ausbildung des Hausanschlusses, das heißt, ohne zusätzliche Abdichtungsmaßnahme, in das Gebäude eindringen und dort zu Feuchtigkeitsschäden führen kann.

Gemäß DIN 18533 müssen alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände eines Gebäudes vollflächig gegen seitliche Feuchtigkeit abgedichtet werden. Dieser allgemeine abdichtungstechnische Grundsatz wird am Hausanschluss des Leerrohres nicht erfüllt.

Das Untergeschoss war in wasserdichtem Beton als sogenannten „Weiße Wannen“ ausgeführt. Hierbei sind alle Einbauteile in die Betonkonstruktion so einzubauen, dass dadurch die abdichtende Wirkung der Weißen Wanne nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für Einbauteile, welche die Wannenbauteile durchdringen oder die abdichtende Wirkung der Stahlbeton-Konstruktion schwächen. Diese abdichtungstechnische Forderung wird am Hausanschluss des Leerrohres nicht erfüllt.

Vom Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V. wird gefordert, dass bereits in der Planung, das heißt, vor Erstellung des Wohnhauses, praxisgerechte Standardlösungen aus industriell gefertigten Gebäudeeinführungssystemen vorgesehen werden sollen. Der Verzicht auf eine solche Standardlösung führt zu einem sehr hohen Risiko hinsichtlich Wassereintritte in das Wohngebäude.

Weiter wird in der DIN 18322, Kabelleitungstiefbauarbeiten, hinsichtlich der Verlegung von Leerrohren im Gelände gefordert, dass Kabel- und Rohreinführungen in Gebäude wasser- und gasdicht herzustellen sind. Der im vorliegenden Fall ausgeführte Anschluss des Leerrohres ohne Abdichtung am Hausanschluss kann somit zu folgenden Problemen und Risiken, neben potentiellen Wassereintritten, führen:

  • Eindringen von Faulgasen aus dem Kanalsystem in das Wohngebäude.
  • Eindringen von kalter Außenluft in das Wohngebäude (Leckage).
  • Eindringen von Autoabgasen aus der Garage in das Wohngebäude.
  • Eintritt von Schmutz- oder Reinigungswasser aus der Garage in das Wohngebäude.
  • Eintritt von Insekten durch das offene Leerrohr in das Wohngebäude.
  • Eintritt von Mäusen/Ratten/Kleingetier in das Wohngebäude.

Was muss gemacht werden?

Zur Verhinderung der oben genannten Risiken ist es zwingend erforderlich, den Hausanschluss des Leerrohres an das Wohngebäude fachgerecht zu planen und fachgerecht abzudichten. Hierfür können Durchführungs-Formstücke mit einzelnen Rohrabdichtungen verwendet werden.

 

Beispiel für eine fachgerechte Abdichtung von Rohreinführungen.
Beispiel für eine fachgerechte Abdichtung von Rohreinführungen.

Zusammenfassend zeigte sich, dass die Einführung des Leerrohres in das Wohngebäude ohne Abdichtung des Hausanschlusses und der Rohr- und Kabeldurchführungen nicht fachgerecht ist und nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

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Kommentare: 2
  • #1

    Dipl.-Ing. Gerhard Palm (Dienstag, 08 Februar 2022 16:09)

    Ihre Beiträge sind informativ und spannend zu lesen. ��������

  • #2

    Dieter Pregizer (Dienstag, 08 Februar 2022 17:43)

    Vielen Dank, das freut mich.