Wasser weg vom Bau!
Das ist der wichtigste Grundsatz bei Gebäuden und Wohnungen.
Dabei kann das Wasser von außen oder von innen kommen. Auch die Nutzer können durch ihr Verhalten zu Feuchteschäden beitragen.
Bei einem Wohngebäude aus dem Jahr 1960 war das Dachgeschoss als zusätzlicher Wohnraum ausgebaut worden.
Hierzu hatte man die Dacheindeckung erneuert, wobei zusätzlich auch eine Wärmedämmung von oben auf die Sparren aufgebracht worden war.
Da eine fachgerechte Luftdichtheitsschicht an der Innenseite des Dachgeschosses fehlte, waren im Bereich der Stöße der Wärmedämmplatten Tauwasser entstanden und Wasserabtropfungen aufgetreten.
Im Sockelbereich eines Abstellraums waren Feuchtigkeitsschäden durch Wasser entstanden. Ursache waren undichte Befestigungsstellen an der abgebrochenen Handbrause im Badezimmer. Durch die nicht abgedichteten Befestigungslöcher war in die Trennwand zwischen dem Abstellraum und dem Badezimmer Wasser hinein gelaufen und hatte in dem angrenzenden Abstellraum Schimmelpilzbildungen verursacht.
Die Überlagerung von mehreren Wärmebrücken führte zu Schimmelpilzbildungen in der Ecke eines Schlafzimmers. Unzulässige Wärmebrücken stellen bauliche Mängel dar.
Die Hauseinführung eines Leerrohrs in den Technikraum eines Wohngebäudes war in offener Ausführung, das heißt, ohne zusätzliche Abdichtung in der Wandebene hergestellt worden. Dies ist nicht fachgerecht, es fehlt eine Abdichtung.
An der Wand unterhalb der Einführung des Leerrohrs waren Ablaufspuren von eingedrungenem Wasser aufgetreten.
In einem über 100 Jahre alten Keller waren Feuchteschäden aufgrund einer fehlenden Abdichtung aufgetreten. zur Instandsetzung des Kellers können unterschiedliche Konzepte eingesetzt werden:
Abdichtung von außen
Abdichtung von innen
Einsatz eines Sanierputzes
Hinter einem Wasserkasten in einer Toilette lagen Schimmelpilze vor. Eine innenseitig vorhandene Wärmedämmung war nicht hinter dem Spülkasten durchgeführt worden, so dass dort günstige Bedingungen für Schimmel entstanden.
Nach einer Abdichtungssanierung an einer Dachterrasse waren neue Feuchtigkeitsschäden aufgetreten. Die Ursache war in einer nicht fachgerecht ausgeführten Abdichtung aus einer Flüssigfolie.
In einer Wohnung waren an der Außenwand Schimmelpilzbildung aufgetreten. Meine Untersuchungen ergaben, dass die Außenwand keine fachgerechte Abdichtung an Erdreich aufwies.